Broschüre "Krebs und Beruf"

Ausführliche Informationen über alle Fragen rund um Krankenstand, Entgeltfortzahlung und Wiedereinstieg ins Berufsleben gibt Ihnen die Krebshilfe Broschüre "Krebs und Beruf".

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Webcast-Serie "Krebs und Beruf" (Expert:innen-Videos)

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Krebs & Beruf

Nach monatelangem Bangen während der Diagnose und Therapie folgt meist auch die Sorge um den Arbeitsplatz. Und auch für Ihren Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie lange Sie in Krankenstand sind bzw. ab wann es Ihnen wieder gut gehen wird . Jedes Dienstverhältnis kann während eines Krankenstands gekündigt werden, wenn der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung das nicht ausschließen. In diesem Fall kann allerdings eine Kündigung wegen sozialer Ungerechtfertigkeit angefochten werden. Die Arbeiterkammern, Gewerkschaften und die Österreichische Krebshilfe beraten Sie dazu.

Kündigungsschutz

Um sich vor einer Kündigung zu schützen, können Sie den Status des "begünstigten Behinderten" beim Bundessozialamt beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist eine mindestens 50-prozentige Behinderung.

Erteilt das Bundessozialamt diesen Status, tritt der Kündigungsschutz in Kraft. Die Zahlung des bisherigen Gehalts ist garantiert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse, die Zahl der Urlaubstage wird erhöht, Bahnfahrten sind vergünstigt. Nachteile sind mit dem Status nicht verbunden.

Im Gegenzug dazu erhält der Arbeitgeber Vergünstigungen. Stellt ein Unternehmer einen "begünstigten Behinderten" ein, erhält er Steuerbefreiungen: Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag fallen weg, ebenso wie die "U-Bahn-Steuer" in Wien. Zusätzlich dazu gibt es Zuschüsse: z.B. Integrations- und Entgeltbeihilfen, Zuschüsse für Schulungskosten oder Aufwände für technische Arbeitshilfen.

Berufsunfähigkeitspension

Eine weitere Möglichkeit der sozialen Absicherung ist die Berufsunfähigkeitspension. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden, basiert auf einem ärztlichen Gutachten und ist meist auf zwei Jahre befristet. Danach kann die Pension erneut verlängert werden. Nach Ablauf der Berufsunfähigkeitspension müssen Sie sich jedoch wieder ins Arbeitsleben integrieren.

Broschüre "Krebs und Beruf"

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